17.06.2011

Änderung der Vertragsbedingungen zum 01.01.2012 für voll replizierende Fonds

Die Besonderen Vertragsbedingungen für folgendes von der ETFlab Investment GmbH verwaltete richtlinienkonforme Sondervermögen

ETFlab iBoxx EUR Liquid Germany Covered Diversified  (ISIN: DE000ETFL359)

werden wie folgt geändert:

 § 29 Abs. 1 wird ersetzt durch:

1. Die Gesellschaft erhält aus dem Sondervermögen eine Verwaltungsvergütung in Höhe von 0,09% p.a. des Sondervermögens. Die Verwaltungsvergütung ist auf den börsentäglich ermittelten Inventarwert zu berechnen. Die Verwaltungsvergütung kann dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden.

Die Besonderen Vertragsbedingungen für folgendes von der ETFlab Investment GmbH verwaltete richtlinienkonforme Sondervermögen

ETFlab Deutsche Börse EUROGOV® Germany Money Market  (ISIN: DE000ETFL227)

werden wie folgt geändert:

 § 29 Abs. 1 wird ersetzt durch:

1. Die Gesellschaft erhält aus dem Sondervermögen eine Verwaltungsvergütung in Höhe von 0,12% p.a. des Sondervermögens. Die Verwaltungsvergütung ist auf den börsentäglich ermittelten Inventarwert zu berechnen. Die Verwaltungsvergütung kann dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden.

Die Besonderen Vertragsbedingungen für folgende von der ETFlab Investment GmbH verwaltete richtlinienkonforme Sondervermögen

ETFlab DAX®  (ISIN: DE000ETFL011)                                                                                        

ETFlab DAX®  (ausschüttend) (ISIN: DE000ETFL060)                                                    

ETFlab EURO STOXX 50®  (ISIN: DE000ETFL029)                                                                             

ETFlab iBoxx € Liquid Sovereign Diversified 1-10  (ISIN: DE000ETFL110)                        

ETFlab iBoxx € Liquid SovereignDiversified 1-3  (ISIN: DE000ETFL0128)                         

ETFlab iBoxx € Liquid Sovereign Diversified 3-5  (ISIN: DE000ETFL136)                           

ETFlab iBoxx € Liquid Sovereign Diversified 5-7  (ISIN: DE000ETFL144)                           

ETFlab iBoxx € Liquid Sovereign Diversified 7-10  (ISIN: DE000ETFL151)                        

ETFlab iBoxx € Liquid Sovereign Diversified 10+  (ISIN: DE000ETFL169)                          

ETFlab Deutsche Börse EUROGOV® Germany  (ISIN: DE000ETFL177)               

ETFlab Deutsche Börse EUROGOV® Germany 1-3  (ISIN: DE000ETFL185)                      

ETFlab Deutsche Börse EUROGOV® Germany 3-5  (ISIN: DE000ETFL193)                      

ETFlab Deutsche Börse EUROGOV® Germany 5-10  (ISIN: DE000ETFL201)    

ETFlab Deutsche Börse EUROGOV® Germany 10+  (ISIN: DE000ETFL219)                    

ETFlab Deutsche Börse EUROGOV® France  (ISIN: DE000ETFL425)                    

ETFlab Deutsche Börse EUROGOV® France 1-3  (ISIN: DE000ETFL391)                           

ETFlab Deutsche Börse EUROGOV® France 3-5  (ISIN: DE000ETFL409)                           

ETFlab Deutsche Börse EUROGOV® France 5-10  (ISIN: DE000ETFL417)                         

werden wie folgt geändert:

 § 29 Abs. 1 wird ersetzt durch:

1. Die Gesellschaft erhält aus dem Sondervermögen eine Verwaltungsvergütung in Höhe von 0,15% p.a. des Sondervermögens. Die Verwaltungsvergütung ist auf den börsentäglich ermittelten Inventarwert zu berechnen. Die Verwaltungsvergütung kann dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden.

Die Besonderen Vertragsbedingungen für folgendes von der ETFlab Investment GmbH verwaltete richtlinienkonforme Sondervermögen

ETFlab STOXX Europe 50®  (ISIN: DE000ETFL250)

werden wie folgt geändert:

 § 29 Abs. 1 wird ersetzt durch:

1. Die Gesellschaft erhält aus dem Sondervermögen eine Verwaltungsvergütung in Höhe von 0,19% p.a. des Sondervermögens. Die Verwaltungsvergütung ist auf den börsentäglich ermittelten Inventarwert zu berechnen. Die Verwaltungsvergütung kann dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden.

Die Besonderen Vertragsbedingungen für folgende von der ETFlab Investment GmbH verwaltete richtlinienkonforme Sondervermögen

ETFlab iBoxx € Liquid Corporates Diversified  (ISIN: DE000ETFL375)

ETFlab iBoxx € Liquid Non-Financials Diversified  (ISIN: DE000ETFL383)     

werden wie folgt geändert:

 § 29 Abs. 1 wird ersetzt durch:

1. Die Gesellschaft erhält aus dem Sondervermögen eine Verwaltungsvergütung in Höhe von 0,20% p.a. des Sondervermögens. Die Verwaltungsvergütung ist auf den börsentäglich ermittelten Inventarwert zu berechnen. Die Verwaltungsvergütung kann dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden.

Die Besonderen Vertragsbedingungen für folgende von der ETFlab Investment GmbH verwaltete richtlinienkonforme Sondervermögen

ETFlab MSCI Europe  (ISIN: DE000ETFL284)                   

ETFlab MSCI Europe LC  (ISIN: DE000ETFL086)                                                 

ETFlab MSCI Europe MC  (ISIN: DE000ETFL292)             

ETFlab MSCI USA  (ISIN: DE000ETFL268)                        

ETFlab MSCI USA LC  (ISIN: DE000ETFL094)                   

ETFlab MSCI USA MC  (ISIN: DE000ETFL276)                  

ETFlab EURO STOXX® Select Dividend 30  (ISIN: DE000ETFL078)                               

ETFlab DAXplus® Maximum Dividend  (ISIN: DE000ETFL235)

werden wie folgt geändert:

 § 29 Abs. 1 wird ersetzt durch:

1. Die Gesellschaft erhält aus dem Sondervermögen eine Verwaltungsvergütung in Höhe von 0,30% p.a. des Sondervermögens. Die Verwaltungsvergütung ist auf den börsentäglich ermittelten Inventarwert zu berechnen. Die Verwaltungsvergütung kann dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden.

Die Besonderen Vertragsbedingungen für folgende von der ETFlab Investment GmbH verwaltete richtlinienkonforme Sondervermögen

ETFlab MSCI Japan  (ISIN: DE000ETFL300)             

ETFlab MSCI Japan LC  (ISIN: DE000ETFL102)

ETFlab MSCI Japan MC  (ISIN: DE000ETFL318)    

werden wie folgt geändert:

 § 29 Abs. 1 wird ersetzt durch:

1. Die Gesellschaft erhält aus dem Sondervermögen eine Verwaltungsvergütung in Höhe von 0,50% p.a. des Sondervermögens. Die Verwaltungsvergütung ist auf den börsentäglich ermittelten Inventarwert zu berechnen. Die Verwaltungsvergütung kann dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden.

Die Besonderen Vertragsbedingungen für folgende von der ETFlab Investment GmbH verwaltete richtlinienkonforme Sondervermögen

ETFlab MSCI China  (ISIN: DE000ETFL326)             

ETFlab STOXX® Europe Strong Growth 20  (ISIN: DE000ETFL037)        

ETFlab STOXX® Europe Strong Value 20  (ISIN: DE000ETFL045)        

ETFlab STOXX® Europe Strong Style Composite 40  (ISIN: DE000ETFL052)                   

werden wie folgt geändert:

 § 29 Abs. 1 wird ersetzt durch:

1. Die Gesellschaft erhält aus dem Sondervermögen eine Verwaltungsvergütung in Höhe von 0,65% p.a. des Sondervermögens. Die Verwaltungsvergütung ist auf den börsentäglich ermittelten Inventarwert zu berechnen. Die Verwaltungsvergütung kann dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden.

Die Besonderen Vertragsbedingungen für alle oben aufgeführte, von der ETFlab Investment GmbH verwaltete richtlinienkonforme Sondervermögen werden wie folgt geändert:

§ 29 Abs. 2 bis 4 werden ersetzt durch:

2. Darüber hinaus kann die Gesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften für Rechnung des Sondervermögens als pauschale Vergütung im Hinblick auf Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von solchen Geschäften erhalten.

3. Die Depotbank erhält für die Verwaltung des Sondervermögens eine Vergütung von bis zu 0,02 % p.a. des Wertes des Sondervermögens, mindestens aber 9.600,-- Euro p.a. Die Depotbankvergütung ist auf den börsentäglich ermittelten Inventarwert zu berechnen. Die Depotbankvergütung zzgl. eventuell darauf anfallende Umsatzsteuer kann dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden.

4. Neben den vorgenannten Vergütungen können die folgenden Aufwendungen dem Sondervermögen belastet werden:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

b) bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland;

c) Kosten für den Druck und Versand der für die Anteilinhaber bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte;

d) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen und des Auflösungsberichtes;

e) Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft;

f) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;

g) Kosten sowie jegliche Gebühren, die mit dem Erwerb und / oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes bzw. anderer Finanzinstrumente oder Vermögensgegenstände anfallen können (Lizenzkosten);

h) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;

i) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

j) Kosten für die Erfüllung von Vertriebserfordernissen im Ausland, einschließlich Anzeigekosten, Kosten für die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen im In- und Ausland, Rechts- und Steuerberatungskosten in diesem Zusammenhang sowie Übersetzungskosten

5. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht den Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen zu legen, die dem Sondervermögen im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen im Sinne des § 50 InvG berechnet worden sind. Beim Erwerb von Anteilen, die direkt oder indirekt von der Gesellschaft selbst oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Gesellschaft oder die andere Gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht die Vergütung offen zu legen, die dem Sondervermögen von der Gesellschaft selbst, von einer anderen Kapitalanlagegesellschaft, einer Investmentaktiengesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist oder einer ausländischen Investment-Gesellschaft, einschließlich ihrer Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde.

Die geänderten Vertragsbedingungen treten zum 1. Januar 2012, frühestens aber 6 Monate nach Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft.

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