Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen
Die Besonderen Vertragsbedingungen für folgende von der ETFlab Investment GmbH verwaltete richtlinienkonforme Sondervermögen:
- ETFlab MSCI Emerging Markets (ISIN: DE000ETFL342)
- ETFlab EURO STOXX 50® Daily Short (SIN: DE000ETFL334)
werden wie folgt geändert:
1) In der Einleitung zu den Besonderen Vertragsbedingungen („Besondere Vertragsbedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der ETFlab Investment GmbH (München), (nachstehend „Gesellschaft“ genannt) für das von der Gesellschaft aufgelegte richtlinienkonforme…“) wird das Wort „aufgelegte“ in „verwaltete“ geändert
2) § 26 Abs. 2: „Bei der Ermittlung der Marktrisikogrenze für den Einsatz von Derivaten wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der DerivateV an.“ wird geändert in:
„Bei der Ermittlung der Marktrisikogrenze für den Einsatz von Derivaten wendet die Gesellschaft den einfachen Ansatz im Sinne der DerivateV an.“
3) § 27 Nr. 4 wird ersetzt durch:
„Die bestehenden Anteilklassen werden sowohl im Verkaufsprospekt als auch im Jahres- und Halbjahresbericht einzeln aufgezählt. Die die Anteilklassen kennzeichnenden Ausgestaltungsmerkmale werden im Verkaufsprospekt und im Jahres- und Halbjahresbericht im Einzelnen beschrieben. Die Ausgabeauf- und die Rücknahmeabschläge und die Ertragsverwendung je Anteilklasse werden im Verkaufsprospekt, den wesentlichen Anlegerinformationen sowie im Halbjahres- und Jahresbericht einzeln beziffert. Die Mindestanlagesumme sowie die Verwaltungsvergütung je Anteilklasse werden im Verkaufsprospekt, im Halbjahres- und Jahresbericht einzeln beziffert.“
3) Die Fußnote zu „§ 30 Kosten“ wird wie folgt geändert: „Diese Regelung unterlag bis zum 30. Juni 2011 nicht der Genehmigungspflicht der Bundesanstalt“.
Die geänderten Vertragsbedingungen treten mit Genehmigung der Bundesanstalt zum 1. Juli 2011 in Kraft.
Die Änderung des § 26 Abs. 2 unterliegt nicht der Genehmigungspflicht der Bundesanstalt.