05.10.2014
Änderung Settlement-Zyklus auf T+2
In der neu in Kraft getretenen Verordnung für Zentralverwahrer (Central Securities Depository Regulation, CSDR) der Europäischen Union (EU) wurde die Einführung des Abwicklungszyklus T+2 festgelegt. Dadurch soll die Effizienz erhöht, das Risiko in Post-Trade-Transaktionen verringert und der Abwicklungszyklus in Europa harmonisiert wird werden.
Diesen Vorgaben folgend, wurde für von der Verordnung betroffene Deka Aktien ETFs der Settlement-Zyklus ebenfalls auf T+2 vereinheitlicht.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter 069/71478733 oder info.etf@deka.de