04.02.2022
Korrekturveröffentlichung: Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen zum 31. Januar 2022
Mit Wirkung zum 31. Januar 2022 hat die Deka Investment GmbH mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Allgemeinen Anlagebedingungen des in der Bekanntmachung vom 27. Januar 2022 aufgeführten VNAV-Geldmarktfonds in der Rechtsform der OGAW-Sondervermögen geändert.
Neben den bereits in der Veröffentlichung vom 27. Januar 2022 genannten Anpassungen erfolgten zudem klarstellenden Anpassungen der am 19. Januar 2022 genehmigten Allgemeinen Anlagebedingungen.
Neben den bereits in der Veröffentlichung vom 27. Januar 2022 genannten Anpassungen erfolgten zudem klarstellenden Anpassungen der am 19. Januar 2022 genehmigten Allgemeinen Anlagebedingungen.