23.08.2024
Änderungen der Allgemeinen Anlagebedingungen zum 30.08.2024
Die Deka Investment GmbH („Gesellschaft“) ändert mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Wirkung zum 30. August 2024 die Allgemeinen Anlagebedingungen („AAB“) für Wertpapierindex-Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie, für OGAW-Sondervermögen, die börsengehandelte UCITS-ETF sind sowie des Deka Deutsche Börse EUROGOV® Germany Money Market UCITS ETF (VNAV-Geldmarktfonds in der Rechtsform der OGAW-Sondervermögen).
Weitere Informationen finden Sie in den Anlagen.
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