07.04.2025
Berichtigung der Veröffentlichung in Bezug auf die Änderung der Besonderen Anlagebedingungen zum 1. April 2025
Die Deka Investment GmbH („Gesellschaft“) hat mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Wirkung zum 1. April 2025 die Besonderen Anlagebedingungen (BAB) für das Wertpapierindex-Sondervermögen „Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF“ (ISIN: DE000ETFL540) geändert.
Am 19. Februar 2025 hat die Gesellschaft im Bundesanzeiger eine Bekanntmachung zur Änderung der BAB veröffentlicht. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers wurde fälschlicherweise angegeben, dass die jährliche Vergütung aus dem Sondervermögen bis zu 0,2738 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes betragen kann. Der korrekte Betrag ist jedoch bis zu 0,2238 %.
Weitere Informationen finden Sie in der Anlage sowie unter der folgenden Adresse:
https://www.deka-etf.de/wissen/news/549
Am 19. Februar 2025 hat die Gesellschaft im Bundesanzeiger eine Bekanntmachung zur Änderung der BAB veröffentlicht. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers wurde fälschlicherweise angegeben, dass die jährliche Vergütung aus dem Sondervermögen bis zu 0,2738 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes betragen kann. Der korrekte Betrag ist jedoch bis zu 0,2238 %.
Weitere Informationen finden Sie in der Anlage sowie unter der folgenden Adresse:
https://www.deka-etf.de/wissen/news/549