28.04.2010

Maßnahmen zur Verhinderung von überhöhter Umschlagshäufigkeit

Maßnahmen und Verfahren zur Verhinderung von überhöhter Umschlags-häufigkeit und damit verbundenen Transaktionskosten (WVR II Nr. 4)

Im Rahmen der Verwaltung von Sondervermögen können die Anlegerinteressen im Fall von überhöhter Umschlagshäufigkeit und den damit verbundenen Transaktionskosten beeinträchtigt werden. Bei den von ETFlab verwalteten Sondervermögen handelt es sich ausschließlich um Exchange Traded Funds, deren primäres Ziel in der Nachbildung eines Index liegt. Die Häufigkeit bzw. der Umfang von Transaktionen im jeweiligen Sondervermögen ist daher durch den nachzubildenden Index vorgegeben und steht nicht im Ermessen des Fondsmanagements. Besondere Maßnahmen zur Überwachung der Umschlagshäufigkeit sind daher nicht erforderlich. Die exakte Nachbildung des jeweils zugrundeliegenden Index wird arbeitstäglich durch die Ermittlung des Duplizierungsgrades bzw. Durchführung des Divergenzchecks, welcher die relative Abweichung der einzelnen Wertpapiere vom betreffenden Index berechnet, überprüft.

Alternativ bei Swap-ETF’s:
Im Rahmen der Verwaltung von Sondervermögen können die Anlegerinteressen im Fall von überhöhter Umschlagshäufigkeit und den damit verbundenen Transaktionskosten beeinträchtigt werden. Bei den von ETFlab verwalteten Sondervermögen handelt es sich ausschließlich um Exchange Traded Funds, deren primäres Ziel in der Nachbildung eines Index liegt. Im Fall der indirekten Nachbildung des Index ergibt sich die Häufigkeit bzw. der Umfang von Transaktionen zum einen aus dem Einsatz von Equity Swaps, zum anderen aus dem im Sondervermögen enthaltenen Aktienbasket, welcher dem sogenannten SWAXX-Index entspricht. Nachzubildende Änderungen im SWAXX-Index ergeben sich, falls für Einzeltitel Dividenden bzw. Kapitalmaßnahmen avisiert werden und sind daher grundsätzlich vorgegeben bzw. stehen nicht im Ermessen des Fondsmanagements. Transaktionskosten fallen in diesem Zusammenhang nicht an. Besondere Maßnahmen zur Überwachung einer überhöhten Umschlagshäufigkeit sind daher nicht erforderlich.

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