Informationen für Anleger von OGAW-Sondervermögen
Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen zum 18. März 2016
Die Deka Investment GmbH ändert mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum 18. März 2016 die Allgemeinen Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen aufgrund des am 18. März 2016 in Kraft tretenden Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts-und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen.
Die Änderungen beinhalten unter anderem eine Haftungsverschärfung der Verwahrstelle bei unterverwahrten Vermögensgegenstän-den, sowie die Möglichkeit der direkten Übertragung des Verwaltungs-und Verfügungsrechts über ein Sondervermögen auf eine ande-re Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Anlagen.