13.09.2017

Informationen für Anleger von OGAW-Sondervermögen

Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen zum 1. Januar 2018

 

Die Deka Investment GmbH ändert mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum 1. Januar 2018 die Allgemeinen Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen aufgrund des Gesetzes zur Reform der Invstmentbesteuerung (In-vestmentsteuerreformgesetz) vom 19. Juli 2016.

 

Neben redaktionellen Anpassungen umfassen die Änderungen unter anderem die Konkretisierung des Geschäftszwecks des OGAW-Sondervermögens in § 1 Absatz 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Ferner wird bezüglich der Anlagegrundsätze in § 4 der Allge-meinen Anlagebedingungen verdeutlicht, dass das OGAW-Sondervermögen unmittelbar oder mittelbar nach dem Grundsatz der Risi-komischung angelegt wird. In § 16 der Allgemeinen Anlagebedingungen wird das Wort „Globalurkunde“ durch die Formulierung „Sammelurkunde“ ersetzt. Künftig können außerdem Einschränkungen bezüglich der Übertragbarkeit der Anteile in den Besonderen Anlagebedingungen gemacht werden. Darüber hinaus ist es künftig möglich, in den Besonderen Anlagebedingungen zu regeln, dass Anteile nur von bestimmten Anlegern erworben und gehalten werden dürfen.

 

Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Anlage.

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