27.01.2022

Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen zum 31. Januar 2022

Die Deka Investment GmbH („Gesellschaft“) ändert mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum 31. Januar 2022 die Allgemeinen Anlagebedingungen („AAB“) des vorstehend aufgeführten VNAV-Geldmarktfonds in der Rechtsform der OGAW-Sondervermögen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz - FoStoG) vom 3. Juni 2021.


Neben redaktionellen und klarstellenden Anpassungen umfassen die Änderungen unter anderem die Möglichkeit, Anteilscheine künftig auch elektronisch zu verbriefen. Gemäß des neu eingefügten § 11 Absatz 2 Satz 2 AAB sind die Emittenten von Geldmarktinstrumenten, Verbriefungen und ABCP auch dann im Rahmen der in § 11 Absatz 2 Satz 1 genannten Grenzen zu berücksichtigen, wenn die von diesen emittierten Geldmarktinstrumente, Verbriefungen und ABCP mittelbar über andere im OGAW enthaltenen Wertpapiere, die an deren Wertentwicklung gekoppelt sind, erworben werden. Darüber hinaus entfällt künftig die Unterrichtung der Anleger mittels eines dauer-haften Datenträgers bei Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts über den VNAV-Geldmarktfonds in der Rechtsform der OGAW-Sondervermögen, auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft. Hinsichtlich der Änderungen von Anlagebedingungen gilt, dass die Anleger mittels eines dauerhaften Datenträgers im Falle von anlegerbenachteiligen Kostenänderungen oder anlegerbenachteiligenden Änderungen in Bezug auf wesentliche Anlegerrechte sowie im Falle von Änderungen der Anlagegrundsätze informiert werden müssen. Im Falle der Änderungen der Kosten und der Anlagegrundsätze verkürzt sich die Bekanntmachungsfrist von derzeit drei Monaten auf künftig vier Wochen. Des Weiteren wird § 24 AAB neu eingefügt. Dieser informiert die Anleger über die Möglichkeiten des Streitbeilegungsverfahrens.


Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Anlage.
angle-up